Unsere Spielregeln / AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen t’nt events gmbh

Allgemeines

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf die gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen t’nt events gmbh (nachfolgend t’nt genannt) und ihren Kunden Anwendung. Hiervon abweichende Bedingungen des Kunden sind für t’nt nur bindend, sofern sie von t’nt schriftlich anerkannt werden. Abänderungen und Ergänzungen der vorliegenden AGB bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen Vereinbarung.

Offerten & Präsentationen

  1. Eine erste Besprechung sowie reine Preisofferten sind für den Kunden kostenlos. Die weiteren Tätigkeiten von t’nt, namentlich auch das Ausarbeiten von Projektvorschlägen (Konzepten) und die Erstellung von Detailofferten sind, ohne ausdrückliche anderslautende Vereinbarung, entgeltlich.Die Verwendung von Projektvorschlägen (Konzeptideen) durch den Kunden erfordert die schriftliche Zustimmung von t’nt.
  2. Die Preisberechnungen in den Offerten von t’nt beruhen auf vollständigen und transparenten Unterlagen und Daten. Angebote, die auf ungenauen oder noch nicht vorhandenen Informationen basieren (Grobofferten) , haben stets unverbindlichen Richtpreischarakter.

Honorare & Preise

  1. Arbeiten und Dienstleistungen von t’nt werden nach Aufwand verrechnet. Es gelten die branchenüblichen Honoraransätze von t’nt. Die offerierten Preise sind, sofern nicht anders vereinbart, Nettopreise exkl. MwSt. Nicht im Honorar von t’nt inbegriffen sind:
    1. ausserordentliche Barauslagen und Spesen im Zusammenhang mit dem Projekt
    2. sämtliche Leistungen Dritte, die mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden erfolgt sind
  2. Bei Auftragsänderungen durch den Kunden werden bereits durch t’nt erstellte Offerten und Budgets hinfällig und werden der Änderung entsprechend angepasst. Bei Streichung oder massiver Kürzung des Auftragsvolumens hat t’nt einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung für den Honorarausfall und/oder für die von t’nt bereits erbrachten Leistungen.

Kontrolldokumente

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm von t’nt zugestellten Kontrolldokumente auf Fehler zu prüfen. t’nt haftet nicht für vom Kunden übersehene Fehler und von diesem selber ausgeführte Arbeiten und Korrekturen.

Erfüllung

  1. Als Erfüllungsort gilt der Geschäftssitz von t’nt. Teillieferungen sind zulässig.
  2. Soweit eine Erfüllungsfrist vereinbart wurde, beginnt diese mit dem Datum der Auftragserteilung (Poststempel), jedoch nicht vor Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen. Sind Termine oder Terminpläne vereinbart, so verlängern sich diese angemessen, sofern der Kunde mit seiner Leistung in Verzug ist.

Zahlungsbedingungen

  1. Die Rechnungen von t’nt sind zahlbar netto Kassa, d.h. ohne Skontoabzüge, innerhalb von 10 Tagen nach Erfüllung durch t’nt. Erfüllungsort für die Zahlung ist der Geschäftssitz von t’nt.
  2. t’nt kann auch nach Auftragannahme Zahlungsgarantien verlangen. Werden diese nicht geleistet, so kann die weitere Auftragsbearbeitung eingestellt werden, wobei aufgelaufene Kosten ohne Verzug fällig werden.
  3. t’nt ist berechtigt Vorauszahlungen oder Akontozahlungen zu verlangen.
  4. Wurden Akontozahlungen vereinbart, behält sich t’nt vor, im Falle der Nicht-Bezahlung vom Vertrag zurückzutreten. Allfällige Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.

Beanstandungen & Mängelrügen

  1. Der Kunde hat jede Leistung von t’nt zu prüfen. Beanstandungen wegen unvollständiger, unrichtiger oder mangelhafter Leistung müssen innert 10 Tagen nach erfolgter Leistung in schriftlicher Form unter Nachweis der Mangelhaftigkeit per Post an t’nt gerichtet werden.

Gewährleistung & Haftung

  1. Bei Arbeitsleistungen steht t’nt dafür ein, dass die übertragenen Arbeiten von ihr, bzw. von herbeigezogenen Hilfspersonen und Lieferanten mit der nötigen Sorgfalt ausgeführt werden.Erteilt der Kunden dem von t’nt eingesetzten Personal direkt Weisungen, so haftet der Kunde für Schäden, die aus der Erfüllung dieser Weisungen entstehen.

 

  1. Bei Sachleistungen leistet t’nt grundsätzlich Gewähr für die zugesicherten Eigenschaften der Produkte. Für Schäden, die aus unsachgemässer Lagerung, nicht vorschriftsmässiger Verwendung oder durch von fremder Seite angebrachte Veränderungen am gelieferten Produkt entstehen, lehnt t’nt jede Haftung ab.
  2. t’nt haftet bei Vorliegen einer eigenen Sorgfaltspflichtverletzung bis max. 20% des Wertes der mangelhaft erbrachten Eigenleistung von t’nt.
  3. Sämtliche Klagen auf Gewährleistung verjähren mit Ablauf von 6 Monaten nach Leistungserbringung bzw. Ablieferung der Ware an den Kunden.

Entlastung von t’nt

18. Ist t’nt in Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages in Namen des Kunden Verbindlichkeiten gegenüber Dritten eingegangen, so hält der Kunde t’nt frei von daraus entstehenden Verpflichtungen und Ansprüchen des Dritten.

Schliesst t’nt für den Kunden selbst bzw. im Zusammenhang mit der Erfüllung eines Auftrages für den Kunden ein Mietverhältnis ab, so verpflichtet sich der Kunde unwiderruflich, für sämtliche Schäden die aus dem Mietverhältnis entstehen, vorbehaltlos aufzukommen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass t’nt von sich aus für die Mietsache keine Versicherung abschliesst.

Werden bei der Verwendung von Schutzrechten des Kunden (Marken, Patente, Urheberrechte etc.) Schutzrechte Dritter verletzt, so gilt die entsprechende Entlastungspflicht des Kunden gegenüber t’nt.
Aufbewahrung von Arbeitsunterlagen & Dateien

  1. Während 1 Jahr nach Auslieferung bzw. Mandatsbeendigung bewahrt t’nt auf eigene Kosten und auf Risiko des Kunden die Arbeitsunterlagen auf. Eine weitergehende Aufbewahrung ist separat zu vereinbaren und erfolgt dann auf Rechnung zu Lasten des Kunden.

Geistiges Eigentum

  1. t’nt behält sich die Eigentums- und Urheberrechte für Kostenvoranschläge, Konzepte, kreative und gestalterische Leistungen, Projektvorschläge, Know-How etc. vor. Sie dürfen Dritten gegenüber nur mit Einwilligung von t’nt weitergegeben oder zugänglich gemacht werden. Marken-, Patent-, Muster- und Modellrechte stehen t’nt zu sofern diese nicht explizit gegen Entgelt an den Kunden übertragen werden.t’nt hat Anspruch darauf, in Zusammenhang mit von erstellten Werbemitteln in branchenüblicher Form genannt zu werden.Soweit keine besonderen Abmachungen getroffen wurden, stehen dem Kunden an den genannten Unterlagen etc. die Nutzungsrechte zu, beschränkt auf den dafür vorgesehenen Umfang und auf die Dauer der Zusammenarbeit, vorausgesetzt, dass der Kunde seinen Zahlungspflichten nachkommt.

    Die Wiedergabe aller vom Kunden t’nt zur Verfügung gestellten Bild- und Textvorlagen, Muster und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung und in der Annahme, dass der Kunde die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt. t’nt holt auf Rechnung des Kunden die Rechte und Bewilligungen Dritter ein, die für die Vertragserfüllung notwendig sind.

  2. t’nt ist berechtigt, Daten die sie im Rahmen der Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden oder von Dritten erhält, im Sinne des Bundesgesetzes über den Datenschutz vom 19. Juni 1992 zu speichern und zu verarbeiten.

Geheimhaltungspflichten

  1. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse einer Partei sind von der andern zu wahren und einzuhalten und dürfen Dritten nur mit schriftlicher Zustimmung des Geheimnisherrn weitergegeben werden. Die Geheimnispflicht gilt über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus, solange ein schutzwürdiges Interesse besteht.

Beendigung des Vertrages

  1. Sagt ein Kunde, der t’nt mit der Durchführung eines Events, einer Promotion, eines PR-Anlasses o.ä. beauftragt hat, diesen Anlass/Projekt vor seiner Durchführung vorzeitig ab, so hat der Kunde vom vereinbarten Preis folgenden Anteil zu bezahlen:
    1. Kündigung 1 Monat vor Anlass: 50%
    2. Kündigung 14 Tage vor Anlass: 75%
    3. Kündigung weniger als 14 Tage vor Anlass: t’nt ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen, jedoch unter Anrechung dessen, was sie infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen eingespart hat.
    4. Der Kunde muss t’nt benachrichtigen wenn er
    5. in Liquidation, Konkurs oder Nachlassstundung gerät oder fruchtlos gepfändet worden ist
    6. durch Verkauf eines Gesellschaftsanteils unter einen neu bestimmenden Einfluss gerät
    7. den für den Vertrag bestimmenden Geschäftsbereich an einen Dritten überträgt oder den Zusammenschluss mit einem Dritten beabsichtigt.

Bei Vorliegen eines dieser Tatbestände hat t’nt das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung vorzeitig aufzulösen. In keinem Fall ist t’nt verpflichtet, unter diesem Vertrag erhaltene Zahlungen dem Kunden zurückzugeben. Durch die Löschung der juristischen Person des Kunden im Handelsregister wird der vorliegende Vertrag automatisch beendet.

Schlussbestimmungen

25. Mündliche Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.  Als schriftlich gilt auch die Form des E-Mails.

  1. Allfällige Anhänge sind aufzuführen und gelten als integrierende Bestandteile der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung.

Anwendbares Recht & Gerichtsstand

  1. Auf diese AGB sind ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar.
  2. Gerichtsstand ist der jeweilige Sitz von t’nt. t’nt ist jedoch berechtigt, den Kunden wahlweise auch an dessen Wohnsitz bzw. Sitz oder Niederlassung einzuklagen.

Zürich, 20. April 2004